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ZPO � 915b Auskunft; L�schungsfiktion

ZPO � 915b Auskunft; L�schungsfiktion

[ Auszug: (1) Der Urkundsbeamte der Gesch�ftsstelle erteilt auf Antrag Auskunft, welche Angaben �ber eine bestimmte Person in dem Schuldnerverzeichnis eingetragen sind, ... ]